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Montag, 4. Dezember 2017

Annexionsverbot

Annexionsverbot 


Die Okkupation und Annexion der Staatsgebiete vertößt in eindeutiger Weise gegen die Charta der Vereinten Nationen, die vor genau 65 Jahren, am 26. Juni 1945, durch 51 Gründungsmitglieder in San Francisco unterzeichnet worden ist. Das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion geht klar und unmissverständlich aus dem Artikel 2 der „UN-Verfassung“ hervor.
Wer die Vereinten Nationen und ihre „Verfassung“, die „Charta“ oder „Satzung“ (unterzeichnet am 26. Juni 1945 und in Kraft getreten am 24. Oktober 1945) ernst nimmt muss nüchtern zugeben, dass die Schaffung der vollendeten Tatsachen in den osmanischen Gebieten in eklatanter Weise gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Es war ein undiskutierbarer Bruch des Völkerrechts und der Menschenrechte, dass die angestammte Bevölkerung aus Rumelien, Jemen, Hidjaz, Iraq, Syrien, Tsessaloniki, Zypern, Kreta, und vielen anderen osmanischen Gebieten nach Kriegsende vertrieben wurde und die osmanische Souveräntität dort missachtet und zerstört wurde.
Bereits die Haager Landkriegsordnung von 1907 hatte einer Besatzungsmacht Plünderungen und Bestrafungen von Privatpersonen untersagt.1) Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 verschärft diese Bestimmungen, indem ein grundsätzliches Okkupations- und Annexionsverbot ausgesprochen wurde. Der Artikel 2, Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen besagt: 
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.2)
Die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts und des Rechts auf die Heimat gegenüber den Rumelien Türken steht auch im Widerspruch zu Art. 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und zahlreichen anderen internationalen Konventionen.
Auch heute versuchen immer noch Menschen diese völker- und menschenrechtlichen Fakten zugunsten der heimatvertriebenen Rumelien Türken zu ignorieren, in Vergessenheit geraten zu lassen oder sogar zu demontieren. Andere wiederum sind bestrebt, die Verantwortung für diese Kriegsverbrechen der Imperialisten selbst in die Schuhe zu schieben. Bewusst oder unbewusst rechnen sie so Unrecht gegen Unrecht auf – und ignorieren damit die internationalen Konventionen.

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