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Montag, 20. Januar 2025

Feindstaatenklausel

Der Artikel 53 der UN-Charta steht immer noch in der UN-Charta und ist noch immer existent. Es gibt keine formelle Aufhebung des Artikels selbst.

Die Verpflichtungen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und während der Besatzungszeit betrafen sowohl finanzielle als auch politische und militärische Aspekte. Diese Verpflichtungen wurden durch eine Reihe von internationalen Vereinbarungen, Verträgen und Abkommen geregelt. Ich werde im Folgenden auf die wichtigsten Verpflichtungen eingehen, die Deutschland im Kontext der Nachkriegsordnung und der Besatzung betreffen:

1. Besatzungskosten

Nach dem Zweiten Weltkrieg musste Deutschland Besatzungskosten zahlen. Diese Zahlungen hatten zwei Hauptziele:

  • Finanzierung der alliierten Truppenstationierungen: Deutschland musste für die Stationierung der alliierten Truppen auf deutschem Boden aufkommen.
  • Zahlungen an die Alliierten: Diese Zahlungen wurden als Entschädigung für die fortgesetzte Besatzung des Landes angesehen.

Die Besatzungskosten umfassten also nicht nur die Versorgung der alliierten Truppen, sondern auch andere Ausgaben im Zusammenhang mit der militärischen Kontrolle und der Durchführung von Zwangsmaßnahmen gegen Feindstaaten im Kontext der UN-Charta (Artikel 53).

2. Zahlungen an die Alliierten (Reparationen)

Neben den Besatzungskosten gab es auch Reparationen:

  • Reparationen an die Alliierten: Deutschland musste Zahlungen an die Alliierten leisten, sowohl in Form von Sachleistungen (z. B. Rohstoffe, Maschinen) als auch finanziellen Zahlungen.
  • Diese Zahlungen sollten als Entschädigung für die durch den Zweiten Weltkrieg entstandenen Schäden dienen.

Die Höhe der Reparationen und die Bedingungen für die Zahlungen wurden in verschiedenen Vereinbarungen, wie den Potsdamer Beschlüssen (1945) und später in anderen bilateralen Verträgen, festgelegt.

3. Verpflichtungen im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Vertrags (1990)

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der die Grundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands bildete, regelt auch viele der offenen Fragen der Souveränität und Verpflichtungen Deutschlands, die seit dem Zweiten Weltkrieg fortbestanden:

  • Souveränität: Der Vertrag stellte sicher, dass Deutschland seine volle Souveränität zurückerhielt und keine Besatzung mehr unterlag. Es wurde klargestellt, dass Deutschland nach der Wiedervereinigung als voll souveräner Staat anerkannt wird.
  • Anerkennung der Grenzen: Die westlichen Alliierten sowie die Sowjetunion stimmten der Anerkennung der bestehenden Grenzen Deutschlands zu.
  • Verpflichtungen aus internationalen Verträgen: Der Vertrag bestätigte, dass Deutschland seine Verpflichtungen gegenüber internationalen Abkommen und Vereinbarungen weiterhin erfüllen muss, auch nach der Wiedervereinigung.

4. Verbleibende Verpflichtungen und Vereinbarungen

Obwohl die Besatzung und die Verpflichtungen, die direkt nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, größtenteils beendet sind, gibt es noch immer einige langfristige Verpflichtungen, die sich aus den internationalen Vereinbarungen und Verträgen ergeben. Diese betreffen:

  • Zahlungen im Rahmen des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg (z. B. aus bilateralen Abkommen mit Ländern wie Israel und anderen Kriegsopfern).
  • Militärische und politische Verpflichtungen, die Deutschland auch nach der Wiedervereinigung in internationalen Organisationen wie der NATO und den Vereinten Nationen übernommen hat.

5. Reparationen an Israel und andere Länder

Nach dem Zweiten Weltkrieg und während der Wiederaufbauphase wurde Deutschland auch zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Israel sowie an andere Opfer des Nationalsozialismus verpflichtet. Diese Zahlungen, die im Rahmen von bilateralen Abkommen festgelegt wurden, betrafen sowohl materielle Entschädigungen als auch die Anerkennung des erlittenen Leids.

6. Wiedergutmachung für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter

Deutschland verpflichtete sich, Opfern des Zweiten Weltkriegs, wie Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen, Entschädigungszahlungen zu leisten. Diese Zahlungen erfolgten nach und nach im Rahmen von Verträgen und internationalen Vereinbarungen


Fazit:

Die Verpflichtungen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und während der Besatzungszeit waren vielfältig und umfassten:

  • Besatzungskosten für die alliierten Truppen.
  • Reparationen und Entschädigungszahlungen an die Alliierten und andere Kriegsopfer.
  • Langfristige Zahlungen an Israel und andere Staaten im Rahmen von Wiedergutmachungen.
  • Verpflichtungen aus internationale Vereinbarungen und Verträge, wie dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, die Deutschland nach der Wiedervereinigung weiterhin bindend einhält.

Diese Verpflichtungen sind zum großen Teil heute erfüllt oder werden noch in sehr begrenztem Umfang fortgeführt (wie im Fall der Zahlungen an Überlebende des Holocausts).

(KI narrativ !)

Was bedeutet das konkret?

  • Artikel 53 der UN-Charta enthält die Feindstaatenklausel, die nach dem Zweiten Weltkrieg für bestimmte Staaten, darunter Deutschland, galt. Er ist nach wie vor Teil der UN-Charta und wurde nicht offiziell geändert oder gestrichen.


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